Zur Realisierung und Aufrechterhaltung des Qualitätsmanagementsystems gemäß der internationalen Norm ISO 9001 und zur Sicherstellung, dass die Qualitätsforderungen an unsere Leistung erfüllt werden, sind die Verantwortlichkeiten folgendermaßen festgelegt.
Zur Realisierung und Aufrechterhaltung des Qualitätsmanagementsystems gemäß der internationalen Norm ISO 9001 und zur Sicherstellung, dass die Qualitätsforderungen an unsere Leistung erfüllt werden, sind die Verantwortlichkeiten folgendermaßen festgelegt:
Die oberste Leitung ist verantwortlich für die Schaffung der erforderlichen Rahmenbedingungen für ein funktionierendes Qualitätsmanagementsystem und trägt unmittelbar die Verantwortung für das betriebliche Qualitätsmanagementsystem mit folgenden Inhalten:
Als Beauftragter der obersten Leitung im Bereich Qualität benennt die Geschäftsleitung einen Qualitätsmanagementbeauftragten. Er koordiniert und steuert alle qualitätsrelevanten Tätigkeiten und überwacht die Funktionsfähigkeit unseres Qualitätsmanagementsystems. Die Aufgaben, Verantwortung, Kompetenzen und Zuständigkeiten sind wie folgt festgelegt:
Die Funktion des Qualitätsmanagementbeauftragten als Stabsstelle der Geschäftsleitung ist befugt bzw. verpflichtet - ohne schriftliche Weisung - bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Qualitätsgrundsätze, die erforderlichen Entscheidungen zu treffen. Die Geschäftsleitung ist hierüber unverzüglich zu unterrichten.
Alle Mitarbeiter sind für die Qualität ihrer erbrachten Leistung selbst verantwortlich und sind verpflichtet, Fehlervermeidung vor Fehlerbehebung zu betreiben. Hierzu führen die Mitarbeiter ihre Tätigkeiten entsprechend den Beschreibungen der Qualitätsmanagement-Dokumentation sowie den ergänzenden Vorgaben in den Verfahrensanweisungen aus.
Die Verantwortungen, die Befugnisse und gegenseitigen Beziehungen aller Mitarbeiter mit qualitätsrelevanten Tätigkeiten sind in Stellenbeschreibungen festgelegt und werden durch die im Betriebsorganigramm aufgeführten Abteilungen vertreten.
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