DruckenUnser Qualitätsmanagement.

Zur Realisierung und Aufrechterhaltung des Qualitätsmanagementsystems gemäß der internationalen Norm ISO 9001 und zur Sicherstellung, dass die Qualitätsforderungen an unsere Leistung erfüllt werden, sind die Verantwortlichkeiten folgendermaßen festgelegt:

Verantwortung der Leitung

Die oberste Leitung ist verantwortlich für die Schaffung der erforderlichen Rahmenbedingungen für ein funktionierendes Qualitätsmanagementsystem und trägt unmittelbar die Verantwortung für das betriebliche Qualitätsmanagementsystem mit folgenden Inhalten:

  • Schaffung und Fortschreibung eines Qualitätsbewusstseins, insbesondere hinsichtlich der Erfüllung von Kundenforderungen
  • Festlegung der Qualitätspolitik und -ziele sowie der Qualitätsplanung
  • Veranlassung von Schulungen und Informationen, um sicherzustellen, dass die Qualitätspolitik und -ziele vermittelt, verstanden und umgesetzt werden
  • Durchsetzung und Realisierung der Unternehmensziele durch Festlegung notwendiger Organisationsstrukturen und Sicherstellung der Verfügbarkeit erforderlicher Mittel
  • Regelmäßige Bewertung der Effizienz des Qualitätsmanagementsystems und den Erreichungsgrad der Qualitätsziele sowie Weiterentwicklung des Qualitätsmanagementsystems an sich verändernden Gegebenheiten

Verantwortung des Qualitätsmanagementbeauftragten

Als Beauftragter der obersten Leitung im Bereich Qualität benennt die Geschäftsleitung einen Qualitätsmanagementbeauftragten. Er koordiniert und steuert alle qualitätsrelevanten Tätigkeiten und überwacht die Funktionsfähigkeit unseres Qualitätsmanagementsystems. Die Aufgaben, Verantwortung, Kompetenzen und Zuständigkeiten sind wie folgt festgelegt:

  • Aufrechterhaltung und Feststellung der Wirksamkeit des Qualitätsmanagementsystems
  • Anpassung des Systems an sich ändernde Umstände (Veränderungen der Ziele, der Organisation, der gesetzlichen Anforderungen ...)
  • Planung, Durchführung und Auswertung von internen Audits sowie die Festlegung von Maßnahmen zur Abstellung von Qualitätsproblemen und Überwachung der Realisierung
  • Veranlassung, Empfehlung oder Festlegung von Problemlösungen unter Beachtung der Zuständigkeiten
  • Einrichtung und Aufrechterhaltung von Qualitätszirkeln zur Steigerung des Qualitätsbewusstseins
  • Überwachung und Verfolgung der allgemeinen und prozessorientierten Ziele
  • Beratung der Geschäftsleitung über Inhalte des Management-Reviews
  • Vorbereitung und Durchführung von Lieferanten-Audits
  • Vorbereitung und Mitwirkung bei Kundenbefragungen

Zusätzliche Aufgabengebiete:

  • Kommunikations- und Berichterstattungspflicht an die Leitung
  • Unterbreitung von Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung und Besprechung mit der Geschäftsleitung
  • Ansprechperson bei der Zertifizierung, Überwachungsaudits und Kundenbesuchen bzw. Kunden- Audits
  • Kommunikation zu Interessenspartnern außerhalb der Organisation
  • Pflege von Verbindungen zu anderen Ansprechpartnern in Fragen des Qualitätsmanagementsystems
  • Kontrollpflicht: Regelmäßiges Kontrollieren, ob einschlägige und die aktuellsten Normen, Richtlinien bereitstehen sowie die neueste Version von Dokumenten allen Mitarbeitern zur Verfügung stehen

Die Funktion des Qualitätsmanagementbeauftragten als Stabsstelle der Geschäftsleitung ist befugt bzw. verpflichtet - ohne schriftliche Weisung - bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Qualitätsgrundsätze, die erforderlichen Entscheidungen zu treffen. Die Geschäftsleitung ist hierüber unverzüglich zu unterrichten.

Verantwortung der Mitarbeiter

Alle Mitarbeiter sind für die Qualität ihrer erbrachten Leistung selbst verantwortlich und sind verpflichtet, Fehlervermeidung vor Fehlerbehebung zu betreiben. Hierzu führen die Mitarbeiter ihre Tätigkeiten entsprechend den Beschreibungen der Qualitätsmanagement-Dokumentation sowie den ergänzenden Vorgaben in den Verfahrensanweisungen aus.

Die Verantwortungen, die Befugnisse und gegenseitigen Beziehungen aller Mitarbeiter mit qualitätsrelevanten Tätigkeiten sind in Stellenbeschreibungen festgelegt und werden durch die im Betriebsorganigramm aufgeführten Abteilungen vertreten.